Am 28. Januar 1972 wurde der sogenannte Radikalenerlass eingeführt, der zur Überprüfung von über 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerbern für Berufe im öffentlichen Dienst und in der Folge zur Verfolgung politisch Links gesinnter Personen führte. 50 Jahre später gilt es den „Radikalenerlass“ generell und offiziell aufzuheben und vor allem Geschädigte vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen. 265 Beschäftigte wurden entlassen, 2200 Disziplinarverfahren wurden eingeleitet und 1256 Bewerberinnen und Bewerber wurden abgelehnt. Seit 1995 verurteilt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der Berufsverbote. 50 Jahre sind genug!
