„Die richtungsweisende Entscheidung in Schwerin sollte dem Landesdatenschutzbeauftragten in Hamburg ein Vorbild sein. Das Denunziationsportal für Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg auf der Webseite der AfD-Bürgerschaftsfraktion sollte umgehend verboten werden. Das wäre ein wichtiger Schritt für den Datenschutz in unserer Hansestadt“, erklärt die Hamburger Bundestagsabgeordnete Zaklin Nastic.

„Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns, das dortige AfD-Denunziationsportal zu verbieten und bei Missachtung ein Zwangsgeld anzukündigen ist ein wichtiger Schritt. Die Webseite diene nur der Einschüchterung von missliebigen Stimmen erklärte er richtigerweise. Genau das gleiche gilt bei uns in Hamburg! Deswegen sollte der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte schnell zur Tat schreiten und zu seinem Kollegen in Schwerin aufschließen“, so die menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag Zaklin Nastic. „Die AfD sammelt unrechtmäßig Daten zu Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern. Damit muss sofort Schluss sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Menschenrecht“, so Nastic weiter.

Darüber hinaus erklärte die Hamburger Bundestagsabgeordnete: „Und die rot-grüne Landesregierung ist sich nicht zu schade, jetzt schon wieder neue Forderungen an den Landesdatenschutzbeauftragten zu stellen. Vor zehn Tagen wurde bekannt, dass die Landesregierung im Zuge eines neuen Polizeigesetzes die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten einschränken will. Seit vielen Jahren beklagt der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte zurecht, dass seine Behörde zu wenig Stellen habe und deswegen zu viel Arbeit unerledigt bleibe. Erst sollte der Senat Tschentscher das Personal für den Datenschutz aufstocken bevor der Bildungssenator Wünsche anmeldet.“