Anschläge auf Nord Stream 1 und 2: Bundesregierung verweigert Parlamentariern und Öffentlichkeit jegliche Auskunft – »aus Gründen des Staatswohls«
Anschläge auf Nord Stream 1 und 2: Bundesregierung verweigert Parlamentariern und Öffentlichkeit jegliche Auskunft – »aus Gründen des Staatswohls«