Am Montag den 13.03.2023 hat die Ampel-Koalition ihre Änderungen für die Wahlrechtsreform vorgelegt. Sie bedeuten nichts anderes als einen Abbau der Demokratie. Obwohl die Verkleinerung des Bundestags auf festgesetzte 630 Abgeordnete eine notwendige Änderung des Wahlrechts ist, um den momentanen XXL-Bundestag zu verkleinern, wird die Abschaffung der Grundmandatsklausel auf den Widerstand der Linksfraktion stoßen. Die Grundmandatsklausel, die bei drei gewonnenen Wahlkreisen den Einzug in den Bundestag garantiert, obwohl die 5%-Hürde nicht erreicht wurde, ermöglicht die Repräsentation im Parlament von regional stark verankerten Parteien. Die Grundmandatsklausel ist ein Minderheitenrecht und eine Stärkung der Demokratie. Schon viermal hat die Grundmandatsklausel in der Geschichte der Bundesrepublik den Einzug einer Partei in den Bundestag ermöglicht. Gerade in dieser Situation eine Abschaffung zu fordern, klingt sehr danach, als wolle man die einzige linke Opposition zur Ampel loswerden. Zudem droht dadurch, dass nicht mehr jeder direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag kommt, dass ganze Regionen nicht repräsentiert werden und ihre Interessen von keinem Abgeordneten vertreten werden. Genau wie die Union lehnen wir diese Reform ab und werden auch vor Gericht versuchen, deren Einführung zu verhindern.

Auch für die Zukunft, egal ob links oder nicht, ist diese Reform ein Angriff auf die Demokratie und schließt kleine Parteien aus.