Meine Frage: Aus welchen Gründen erklärt die geschäftsführende Bundesregierung ihre Einstufung des Kriegs im Jemen als bewaffneten innerstaatlichen Konflikt (vgl. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf meine Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 19/10), obwohl die Amtszeit des jemenitischen “Präsidenten”, als er um die Militärintervention einer Koalition unter Führung SaudiArabiens bat, bereits seit einem Jahr abgelaufen war (bitte die Antwort ausführlich und unter Bezugnahme auf die völkerrechtliche Position der Bundesregierung begründen)?
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