Weltweit setzen Regierungen Grund- und Menschenrechte außer Kraft, der Patentschutz für lebensrettende Impfstoffe wird jedoch nicht angefasst, im Gegenteil: Deutschland zusammen mit der EU verhindern dieses sogar. Schutz des Rechts auf Leben und auf die Gesundheit wird somit auch politisch verhindert.
Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nichts anderes als eine unzumutbare Verschiebung der Verantwortung in dieser Pandemie auf das Private – die Regierung hat das Gesundheitssystem zusammengespart und bei der Beschaffung erst von Masken, dann von Tests und Impfungen komplett versagt, will nun aber die Verantwortung für das von ihr verantwortete Desaster auf die Privatleben der Bürgerinnen und Bürger abwälzen. Die Hauptlast soll mal wieder auf Kinder, auf Alleinerziehende, auf Geringverdiener:innen und auf Kleinunternehmer:innen gelegt werden. Großkonzerne, u.a. auch die Rüstungsindustrie, dürfen weiterproduzieren – teilweise im Drei-Schicht-Modus – aber die #Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger werden immer weiter eingeschränkt und ihnen wird mit pauschalen, flächendeckenden #Ausgangssperren gedroht. Man riskiert also weiter, sich bei der Arbeit in Werkhallen oder in Großraumbüros anzustecken, aber das Treffen von Freunden im Freien, wo das Ansteckungsrisiko deutlich geringer ist, soll verboten werden können oder bleiben.
Die Weigerung von Bundesregierung und EU, Impfpatente freizugeben, um auch in Entwicklungsländern schnell impfen zu können, zeigt, dass es bei der Corona-Politik der Bundesregierung keineswegs darum geht, Menschenleben zu schützen. Profite von Pharmakonzernen und von anderen Großunternehmen haben für die Verantwortlichen scheinbar absolute Priorität. DIE LINKE fordert hingegen die sofortige Aufhebung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe, um die Gesundheit aller Menschen zu schützen. Es kann nicht sein, dass Grundrechte in so großem Umfang außer Kraft gesetzt werden, aber das Patentrecht weiter eine heilige Kuh bleibt, damit Pharmakonzerne und ihre Aktionäre mit Corona ihre Profite machen können. Die durch die Bundesregierung geplante Gesetzesänderung ist zudem auch deshalb abzulehnen, weil der Bundestag im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung autorisieren würde, per Rechtsverordnungen ohne Kontrolle des Bundestages und unter Streichung von Rechten der Kommunen und Länder zu operieren. Das widerspricht unserem Grundgesetz – und dieses gilt es zu schützen, genauso wie die Menschenrechte Aller.