Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass die Bundesregierung die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage dreimal verschoben hat und sich dann in ihrer kurz vor Weihnachten zugeleiteten Antwort lediglich auf Allgemeinplätze zurückzieht. In der Nicht-Antwort, die ursprünglich schon am 22. November hätte erfolgen sollen, beruft sich das Wirtschaftsministerium erneut auf das „Staatswohl“, auf „Geheimhaltungsinteressen“ und die Restriktionen der „Third Party Rule“ betreffend Informationen, die von Nachrichtendiensten anderer Staaten weitergegeben wurden. Die Informationsansprüche des Deutschen Bundestages hätten hinter der internationalen „Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe“ zurückzutreten.
Leider verfestigt das Gebaren der Bundesregierung bei mir den Eindruck, dass sie an einer tatsächlichen Aufklärung der Explosionen an den Pipelines Nord Stream I und II keinerlei Interesse hat. Das halte ich für eine wirklich gravierende Beeinträchtigung des von der Bundesregierung bemühten „Staatswohls“, denn sie nimmt die Zerstörung der deutschen Wirtschaft mit all ihren sozialen Folgen offensichtlich in Kauf. Auch zu der klimaschädigenden Auswirkung des Austritts von Gas aus der Pipeline Nord Stream I bemerkt die Bundesregierung nur lapidar, ihr lägen hierzu keine Informationen vor. Ein Versuch der Gewinnung von Erkenntnissen wurde offenbar nicht einmal unternommen. Diese Bundesregierung sprengt mit ihrer Missachtung des Informationsrechts von Bundestag und Bevölkerung in skandalöser Weise alles je Dagewesene – Tendenz seit Monaten steigend.
Hier geht es zum Artikel: 100 Tage nach den Gaslecks: Rätselraten um die Nord-Stream-Sabotage geht weiter (tagesspiegel.de)