Morgen wird im Bundestag der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (kurz: 3. BevSchG) – Infektionsschutzgesetz – abgestimmt. Ich werde auch diesmal erneut mit NEIN stimmen. Es ist absolut falsch, ein solches Gesetz, welches wichtige Grund- und Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränkt und ihre Existenzgrundlagen gefährdet, im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen und abnicken zu lassen.

Die parlamentarische Demokratie muss wieder gestärkt und der Bundestag seiner Rolle als zentrales legislatives Organ gerecht werden. Solche einschneidenden Eingriffe müssen in aller Ausführlichkeit diskutiert und abgewogen werden, ihre Verhältnismäßigkeit gehört unter Einbezug verschiedenster Expert:innen auf den Prüfstand.

Natürlich steht außer Frage, dass der Gesundheitsschutz aller Menschen oberste Priorität haben muss. Es muss entschlossen gehandelt werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und um Menschenleben zu retten – vor allem angesichts der Tatsache, dass unser Gesundheitssystem über die letzten Jahre sträflich zusammengespart und kaputtprivatisiert wurde, sodass eine massive Überlastung des Krankenhaus- und Pflegepersonals leider zu einem echten Problem für uns alle wird. Es muss vor diesem Hintergrund also endlich klargemacht werden, dass einfaches Klatschen für die Pflegekräfte nicht reicht. Gute Löhne und Arbeitsbedingungen für sie sowie für alle anderen systemrelevanten Berufe müssen endlich her!

Was die Eindämmungsmaßnahmen angeht, so werden diese nur dann Erfolg haben, wenn sie von der Bevölkerung weiterhin akzeptiert werden. Und dass kann nur gewährleistet werden, wenn vollständige Transparenz und demokratische Kontrolle gegeben sind.

Der Bundestag und die Landtage müssen darüber entscheiden, ob Maßnahmen wie Restaurant- und Theaterschließungen überhaupt sinnvoll sind – und wie ihre Auswirkungen sozial abgefedert werden können. Solche grundlegenden Diskussionen dürfen wir nicht dem Kanzleramt und irgendwelchen inoffiziellen, im Grundgesetz nicht verankerten Ministerpräsident:innenrunden überlassen. Deshalb fordern wir als Fraktion DIE LINKE. im Bundestag in unserem Antrag „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ (BT-Drs. ‪19/23942), dass die Bundesregierung endlich eine längerfristige Strategie zum Umgang mit der Corona-Pandemie vorlegt und dass diese dann im Bundestag ausführlich diskutiert, verändert und beschlossen wird. Im Vordergrund dieser wichtigen Debatte müssen nicht nur die Anti-Corona-Maßnahmen selbst stehen, sondern auch die Frage, wie wir allen Betroffenen angemessen finanziell helfen.