Das erste Urteil wurde im Prozess gegen die G-20-Protestierenden in Hamburg gesprochen. Das Landgericht verurteilt vier der fünf Angeklagten wegen Landfriedensbruch und Beihilfe zu Brandstiftung zu Bewährungsstrafen beziehungsweise Arbeitsauflagen nach dem Jugendrecht. Ein Angeklagter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Auffällig ist dabei, dass selbst die Richterin, die das Urteil heute im Landesgericht verkündete, die Staatsanwaltschaft und einige Richterkollegen hart kritisierte. Sie bescheinigte den Staatsanwälten “politische Stimmungsmache” und anderen Richtern sehr viel “Meinungsmache und Schwarz-Weiß-Analysen”. Es ist beschämend und sehr besorgniserregend, dass Hamburger Staatsdiener, die der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sein sollten und deren Symbol die Justitia mit der Augenbinde der Überparteilichkeit ist, derart politisch voreingenommen agieren. Dies wirft kein gutes Licht auf den Rechtsstaat in unserer Hansestadt.
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