Nachdem der Bundestag sich am Donnerstag, 26. November 2020, erstmalig durch einen Antrag der Fraktion der Linken mit dem Titel „Schufa und anderen privaten Auskunfteien einen Riegel vorschieben“ (19/24451) mit dem Thema befasste, wurde der Antrag im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen und Mietverträgen mit Privatpersonen zu verbieten.

Während unser Antrag bei den betroffenen Menschen auf enorme Resonanz stieß, beeilten sich die anderen Bundestagsfraktionen, das Problem kleinzureden. Nahezu parallel zur Debatte im Bundestag wurde aufgedeckt, dass Deutschlands größte private Auskunftei, die Schufa, am 4. November 2020 einen Praxistest startete, um an die Kontoauszüge von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu kommen.

Ich werde weiterhin im Deutschen Bundestag dafür Druck machen und mit Initiativen und Betroffenen im Gespräch bleiben, um ihre Belange endlich in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen.

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