Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, gilt es mehr als an jedem anderen Tag sich der Bedeutung der Grundrechte bewusst zu werden und diese zu schützen. Das Grundgesetz garantiert allen Menschen unveräußerliche Grundrechte, die nicht willkürlich eingeschränkt oder ausgesetzt werden können.

In den letzten Jahren wurden Grundrechtseingriffe durch Seiten des Staates immer mehr zur Normalität, so zum Beispiel bei den sogenannten Maßnahmen gegen den Terror durch die Verschärfung der Polizeigesetze oder der Überwachung der Bürger. Einen besonders wichtigen Platz nimmt im Rahmen des Artikel 1 und der Garantie zur Achtung der Menschenwürde der Kampf um das Existenzminimum ohne Sanktionen ein. Ein Leben unter dem Existenzminimum, was massive Einschränkungen bei z.B. Nahrungsmitteln, Bildung oder Strom zur Folge haben kann, widerspricht eklatant der garantierten Menschenwürde. Schon im November 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen gegen Arbeitslosengeldbezieher als teilweise verfassungswidrig, diese wurden somit auf höchstens 30% begrenzt.

Das Grundgesetz und seine Grundrechte stehen wie seit langen nicht mehr unter Druck. Vor allen Dingen auch durch die geplanten 100 Milliarden für das Militär und ihre Verankerung im Grundgesetz. Die Schuldenbremse, die nicht für die Verbesserung der Lebensqualität der Mehrheit der Bevölkerung ausgesetzt werden kann, wie zur Finanzierung von kostenlosem Nahverkehr oder mehr sozialen Wohnungsbau, soll nun für ausgerechnet für Aufrüstung ausgehebelt werden. Das Grundgesetz wird so weiter ausgehöhlt, denn die Bundeswehr ist ausdrücklich als Verteidigungsarmee gedacht, wogegen sich die 100 Milliarden und die real stattfindenden Auslandseinsätze grundsätzlich richten. Dieser Umdeutung der Geschichte muss sich entgegengestellt werden.